Die Insoweit erfahrene Fachkraft in Kinderschutzfragen
Beratungsangebot der Schulstiftung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat eine wesentliche Bedeutung für alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat jede Lehrkraft, pädagogische Fachkraft sowie Leitung nach §4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF). Bei der insoweit erfahrenen Fachkraft handelt es sich um einen Qualitätsstandard im Kinderschutz.
Auch wir als Schulstiftung ermöglichen diesen Beratungsanspruch. Wir stehen den Schulleitungen der Stiftungsschulen und deren Kollegien als Insoweit erfahrene Fachkräfte in Kinderschutzfragen vertraulich beratend zur Seite. Eine Kontaktaufnahme kann entweder über die Schulleitung, über die Präventionsfachkraft vor Ort oder auf direktem Weg per Mail erfolgen:
Sonja Haag & Susanne Fischer:
Auch wir als Schulstiftung ermöglichen diesen Beratungsanspruch. Wir stehen den Schulleitungen der Stiftungsschulen und deren Kollegien als Insoweit erfahrene Fachkräfte in Kinderschutzfragen vertraulich beratend zur Seite. Eine Kontaktaufnahme kann entweder über die Schulleitung, über die Präventionsfachkraft vor Ort oder auf direktem Weg per Mail erfolgen:
Sonja Haag & Susanne Fischer:
Im schulischen Kontext kommen Formen von Kindeswohlgefährdung selten isoliert vor. Es geht um das frühzeitige Erkennen von komplexen Gefahrenlagen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Formen der Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Kinderschutzes sind
Formen der Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Kinderschutzes sind
- Vernachlässigung
- körperliche Misshandlung
- psychische Misshandlung
- häusliche Gewalt
- sexuelle Gewalt