Firmenfitness der Schulstiftung bei Hansefit
Mitteilung an die Hansefit-Teilnehmer vom 02.12.2020: Da die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mindestens bis Weihnachten verlängert sind, gehen wir davon aus, dass auch im Dezember nicht die vollen Lizenzkosten für die Schulstiftung anfallen. Für den Monat Dezember wurden deshalb keine Mitgliedsbeiträge per Lastschrift eingezogen. Die im November zu viel erhobenen Beiträge werden mit dem nächsten fälligen Beitrag verrechnet. Mitteilung an die Hansefit-Teilnehmer vom 12.11.2020: Da die politischen Entscheidungen über die Maßnahmen des Teil-LockDowns erst am 28. Oktober bekannt wurden, und wir erst am 11.11. die definitive Antwort von Hansefit auf unsere Anfrage wegen der Gebühren bekommen haben, mussten wir für November zunächst den vollen Mitgliedsbeitrag von Ihrem Konto einziehen. Die Firma Hansefit wird nicht einfach wie beim ersten Lockdown die Lizenzbeiträge ruhen lassen und die Karten für diese Zeit sperren. Der Grund dafür ist vor allem, dass man über den Sommer ein Online-Angebot erarbeitet hat. Man wird uns trotzdem 75% der Lizenzgebühren für November erlassen. Wir werden dies entsprechend mit dem nächsten Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge verrechnen. Als Hansefit-Mitglied können Sie im November an diesen Live-Kursen teilnehmen. Außerdem können Sie die Angebote der folgenden externen Partner von Hansefit nutzen:
Weitere Infos insbesondere für den Monat Dezember finden Sie auf dieser Seite sobald sie uns vorliegen. |

Was heißt das für Sie?
Durch die Kooperation haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, die ca. 1300 Verbundanlagen in Deutschland sehr kostengünstig zu nutzen, da die Schulstiftung einen Teil der Mitgliedsbeiträge für die teilnehmenden Mitarbeiter/innen bezahlt.
Wer ist berechtigt, an diesem Programm teilzunehmen?
Das Angebot gilt ausschließlich für Beschäftigte, die in dem Zeitraum der Teilnahme in einem Arbeitsverhältnis mit der Schulstiftung stehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und kann von den Beschäftigten mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Schulstiftung zahlt einen fest kalkulierten Pauschalpreis für die Trainingsberechtigung aller Mitarbeiter/innen und bezuschusst dadurch dieses Programm. Bei Ihrer Erstanmeldung haben Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR zu entrichten (in der ausgewählten Verbundanlage beim ersten Besuch zu bezahlen). Während der Vertragslaufzeit wird ein Eigenanteil in Höhe von 35 EUR pro Monat fällig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenverhältnis werden monatlich 35 EUR per Lastschrift vom Mitarbeiter-Konto eingezogen. Da die Personen im Angestelltenverhältnis für den geldwerten Vorteil der Hansefit-Karte Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, liegt der Teilnehmerbeitrag für die Angestellten bei monatlich 30 EUR, der auch per Lastschriftverfahren eingezogen wird.
Pro Teilnehmer/in wird eine einmalige Gebühr von 59,50 EUR Aufnahmegebühr für die Verbundpartner fällig. Diese Regelung ermöglicht Ihnen die täglich freie Entscheidung, welche Verbundanlage genutzt werden soll. Dieser Betrag wird im ersten Monat auch vom Konto eingezogen.
Wie lange dauert meine Mitgliedschaft?
Die Teilnahme sollte mindestens ein Jahr dauern. Eine Abmeldung kann immer nur zum 1. April eines Jahres stattfinden. In Ausnahmefällen oder wenn sich gleichzeitig eine andere Person anmeldet, kann eine Mitgliedschaft auch zum Ende des nächsten Monats beendet werden. Ein Ausscheiden aus der Schulstiftung beendet in jedem Fall die Mitgliedschaft bei Hansefit.
Welche Verbundanlagen gibt es?
Im Umkreis von 40 Kilometern um die Schulstandorte der Schulstiftung befinden sich momentan folgende 271 Verbundanlagen der Firma Hansefit:
Weitere Verbundanlagen (die Sie z.B. im Urlaub nutzen können), finden Sie unter www.hansefit.de.
Muss ich mich auf eine Verbundanlage festlegen?
Nein, Sie haben die völlige Freiheit sich für eine der Hansefit Verbundanlagen zu entscheiden oder verschiedene Anlagen miteinander zu kombinieren und diese abwechselnd zu nutzen.
Was sollten Sie bei Ihrem ersten Besuch in einem Fitness-Studio beachten?
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Fitness-Studio wird ein Fitness-Check (inkl. Erstellung eines Trainingsplans) durchgeführt. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch eine Einweisung durch einen Trainer. Bitte stimmen Sie hier für einen Termin mit dem Studio Ihrer Wahl ab. Bringen Sie bitte Sportschuhe, Kleidung und ein Handtuch für die Gerätenutzung mit.
Was kann ich tun, wenn ich bereits bei einem Fitness-Studio angemeldet bin?
Sofern das Fitness-Studio eine Verbundanlage ist, haben Sie in aller Regel die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag ruhen zu lassen, um unser Angebot in Anspruch nehmen zu können. Wenn das Fitness Studio keine Verbundanlage ist, können Sie dieses der Firma Hansefit als Verbundpartner vorschlagen.
Kann die Schulstiftung meine persönlichen Daten einsehen?
Nein, Ihre Daten werden von der Firma Hansefit vertraulich behandelt. Die Schulstiftung erfährt lediglich, wie viele Mitarbeiter das Angebot nutzen bzw. wie oft Verbundanlagen besucht werden, aber niemals Angaben zum Verhalten namentlich genannter Mitarbeiter.
Wird das Programm nur zeitlich begrenzt angeboten?
Die Schulstiftung entscheidet jährlich über die Fortführung des Programms. (u.a. abhängig von der Nachfrage durch die Beschäftigten.)
Muss ich mich auf eine Verbundanlage festlegen?
Nein, Sie haben die völlige Freiheit sich für eine der Hansefit Verbundanlagen zu entscheiden oder verschiedene Anlagen miteinander zu kombinieren und diese abwechselnd zu nutzen.
Was sollten Sie bei Ihrem ersten Besuch in einem Fitness-Studio beachten?
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Fitness-Studio wird ein Fitness-Check (inkl. Erstellung eines Trainingsplans) durchgeführt. Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch eine Einweisung durch einen Trainer. Bitte stimmen Sie hier für einen Termin mit dem Studio Ihrer Wahl ab. Bringen Sie bitte Sportschuhe, Kleidung und ein Handtuch für die Gerätenutzung mit.
Was kann ich tun, wenn ich bereits bei einem Fitness-Studio angemeldet bin?
Sofern das Fitness-Studio eine Verbundanlage ist, haben Sie in aller Regel die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag ruhen zu lassen, um unser Angebot in Anspruch nehmen zu können. Wenn das Fitness Studio keine Verbundanlage ist, können Sie dieses der Firma Hansefit als Verbundpartner vorschlagen.
Kann die Schulstiftung meine persönlichen Daten einsehen?
Nein, Ihre Daten werden von der Firma Hansefit vertraulich behandelt. Die Schulstiftung erfährt lediglich, wie viele Mitarbeiter das Angebot nutzen bzw. wie oft Verbundanlagen besucht werden, aber niemals Angaben zum Verhalten namentlich genannter Mitarbeiter.
Wird das Programm nur zeitlich begrenzt angeboten?
Die Schulstiftung entscheidet jährlich über die Fortführung des Programms. (u.a. abhängig von der Nachfrage durch die Beschäftigten.)
Eine Teilnahme ist jederzeit möglich. Bei Anmeldung bis zum 15. eines Monats kann die Mitgliedschaft zum 1. des Folgemonats beginnen. Bitte melden Sie sich bei Interesse mit dem folgenden Formular an. |